Sonntag, 20. November 2011

ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG - weiteres Anerkenntnisurteil bekannt geworden

ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG - weiteres Anerkenntnisurteil bekannt geworden

Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ist seit langem auf Seiten der Kapitalanleger in Sachen ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG tätig. Die Rechtsanwälte haben hierzu mit weiteren Kollegen die Arbeitsgemeinschaft ARGE ALAG gegründet. Im Rahmen der rechtsanwaltlichen Zusammenarbeit und des kollegialen Informationsaustausches wurde nunmehr ein weiteres Urteil zu Gunsten der Anlegerseite bekannt. So hat die ALAG in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg zum Aktenzeichen: 14 U 131/10 die Ansprüche des dort betroffenen Anlegers komplett anerkannt. Es erging somit ein Anerkenntnisurteil. Die zuvor in der ersten Instanz noch vom Landgericht Hamburg vertretene Rechtsauffassung, dass die Ansprüche des Anlegers verjährt seinen, sah das Oberlandesgericht Hamburg als nicht richtig an.

Zu der Angelegenheit meint Rechtsanwalt Sven Tintemann, der die ALAG-Verfahren für die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte betreut: „Ein Anerkenntnisurteil lässt man in der Regel dann ergehen, wenn man ein sogenanntes Sachurteil vermeiden will. Dies macht man prozesstaktisch meistens dann, wenn man auf verlorenem Posten steht und dies nicht noch in schriftlicher Form vom Gericht in Form eines Urteils bescheinigt haben möchte. Man kann an dem Anerkenntnisurteil sehen, dass für Anleger der ALAG berechtigte Hoffnung besteht, sich mit einer Klage auf Rückabwicklung der Kapitalanlage komplett durchzusetzen. Man erkennt aber auch, dass die ALAG im Falle einer drohenden Niederlage versucht, möglichst wenig Hintergründe zu der Gerichtsentscheidung offenkundig werden zu lassen."

Die ALAG hatte bereits in der Vergangenheit ein Anerkenntnisurteil vor dem OLG Hamburg zum Az. 13 U 9/08 gegen sich ergehen lassen. Von dem LG Hamburg war die ALAG am 14.04.2011 zur kompletten Rückabwicklung einer bei ihr getätigten Kapitalanlage verurteilt worden.

Mit Spannung werden nun weitere Verfahren erwartet, die die Rechtsanwälte der Arbeitsgemeinschaft ARGE ALAG vor dem Landgericht Hamburg und auch vor dem Oberlandesgericht Hamburg führen. Ein Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht Hamburg in einer Rechtssache der Rechtsanwälte Dr. Schulte ist auf den 27.09.2011 angesetzt. Wir werden danach weiter berichten.


Autor und presserechtlich verantwortlich, Urheberrechte bei:
Michael Petri

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