Sonntag, 20. November 2011

"Geldwäscheprävention“– was ist das überhaupt? Gibt es Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, an die auch ich mich als Händler, Spediteur oder Immobilienmakler halten muss?

"Geldwäscheprävention“– was ist das überhaupt? Gibt es Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, an die auch ich mich als Händler, Spediteur oder Immobilienmakler halten muss? Wenn ja, wie kann ich diese Pflichten in meinem unternehmerischen Alltag richtig umsetzen? Impressionen vom Seminar bei der Industrie- und Handelskammer Berlin im November 2011.

Referenten:
Andreas Ertel, Leiter der Abteilung beim Landeskriminalamt Berlin
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt, Bankkaufmann und Lehrbeauftragter
Jörg Lehnert, Leiter der Überwachungsabteilung des Landes Berlin




Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister kennen es schon länger: Das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche. Für alle anderen Gewerbetreibenden ist es hingegen ein eher unbekannter Bereich. Insbesondere Unternehmen, die „gewerblich mit Gütern handeln“ und eben gerade keine Bank oder Versicherung sind, sind häufig nicht mit den Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche vertraut. Dabei kann jedes Unternehmen ohne sein Wissen zum „Waschen“ illegal erlangter Gelder missbraucht werden.


Autor und presserechtlich verantwortlich, Urheberrechte bei:
Michael Petri

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