Sonntag, 20. November 2011

TIV Trendinvest GmbH & Co. KG: Gesellschafterversammlung beschließt umstrittenes Sanierungskonzept – Anlage in Türkei und Mietforderungen aufgegeben

TIV Trendinvest GmbH & Co. KG: Gesellschafterversammlung beschließt umstrittenes Sanierungskonzept – Anlage in Türkei und Mietforderungen aufgegeben


Die Beteiligungsgesellschaft „TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG“ (TIV 1) hat auf ihrer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 20.05.2011 ein Konzept zur Sanierung des Fonds beschlossen, das eine Aufgabe einer von 11 der mit dem Geld der Anleger erworbenen Wasserreinigungsanlagen vorsieht.

Ebenfalls wurde beschlossen, der „UTB Umwelttechnik Brandenburg GmbH“ sämtliche Schulden zu erlassen, die den Gesamtbetrag von 72.500,00 € übersteigen. Im Gegenzug soll die UTB bis zu drei Wasserreinigungsanlagen gegen sog. „Green Power Container (GPC)“ austauschen. Diese sollen an Industriekunden vermietet werden, um aus überschüssiger Abwärme Strom zu gewinnen.

Die verbleibenden Reinigungsanlagen sollen umgebaut werden und in Zusammenarbeit mit der UTB weiter vermietet werden. Ausschüttungen an die Gesellschafter erfolgen künftig, wenn überhaupt, nur noch jährlich. Die Mittelverwendungstreuhänderin (zugleich Treuhandkommanditistin) soll aus dem Kontrollvertrag entlassen werden.

Damit reagiert die TIV 1 auf existenzbedrohende wirtschaftliche Zwänge. Nach der Darstellung des Geschäftsführers Christian Göbel lässt die vorhandene Liquidität von unter 25.000,00 € (die zu allem Überfluss auch vom Finanzamt gepfändet wurden) des TIV 1 kaum noch finanziellen Spielraum. Die von der inzwischen insolventen Multiclair International GmbH im Wege des Sale-and-Lease-Back erworbenen und anschließend direkt zurückvermieteten Wasserreinigungsanlagen sind, das wurde auf der Versammlung klar, im derzeitigen Zustand nicht einsatzfähig und müssen zunächst mit neugewonnenen Partnern unter Leitung der UTB GmbH umgerüstet werden.

Die Geräte seien zwar kein „kompletter Mist“, aber durch die Verwendung extrem energieintensiver Technik nicht für den vorgesehenen Einsatz bei Industrie und kommunalen Verwendern schlicht ungeeignet. Demgemäß ist auch der einzige Mietvertrag mit einem gewerblichen Kunden inzwischen beendet.


Die UTB soll nun die Anlagen wieder vermietbar machen. Als zweites Standbein soll daneben der Fonds durch einen Anlagentausch drei Stromgeneratoren GPC erhalten, deren Marktchancen als positiv eingeschätzt werden, so Göbel.


Hintergrund der Misere ist ein anscheinend unsauberes Geschäftsgebaren des wichtigsten Produktpartners des Fonds, der Multiclair International GmbH. Diese sollte zunächst 10, später dann 11 mobile Wasserreinigungsanlagen herstellen, an die TIV 1 verkaufen, direkt danach zurückmieten und weiter untervermieten. Aus den Untermieterlösen sollte auch die Hauptmiete beglichen werden. „Den Anlegern wurde von der TIV 1 jährlich mitgeteilt, wo denn die Anlagen stehen und dass die Untermietverträge existieren, die Mieteinnahmen fliessen. Allein in der Türkei sollten zwei Anlagen vermietet sein,“ teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit. Tatsächlich gab es nur einen Untermietvertrag in Deutschland, der inzwischen gekündigt ist. In der Türkei gab es nur eine Präsentationsanlage und eine weitere, die allerdings nicht vom Zoll freigegeben wurde und jahrelang im Hafen von Istanbul stand.

Nach Mitteilung der Geschäftsführung sei diese Anlage nunmehr aber unter dubiosen Umständen verschwunden. Eine Aufklärung dieses Verschwindens solle allerdings laut Gesellschafterbeschluß aus Geldmangel unterbleiben.


Aber auch die anderen Untermietverträge in Belgien oder Deutschland waren wohl von Multiclair frei erfunden. Die Mieten wurden so lange gezahlt, wie Multiclair noch über Reserven aus den von TIV1 gezahlten Kaufpreisen verfügte. Als die Mittel zu Ende gingen, wurde über Multiclair die Insolvenz eröffnet.


„Die Anleger fragen sich zu Recht: haben weder der Mittelverwendungskontrolleur noch die Geschäftsführung der TIV1 die angeblichen Untermietverträge jemals kontrolliert oder eingesehen?“, teilt Röhlke mit. Antworten hierauf gab es auf der Gesellschafterversammlung allerdings nicht. Statt dessen blieben auch in Hinsicht auf das Sanierungskonzept Fragen offen. So wurde in der Präsentation des Konzeptes, welches eine wirtschaftliche Aufgabe der elften von 10 Anlagen vorsah, weiterhin von 11 vorhandenen Anlagen ausgegangen. Auch wurde nicht näher erläutert, welche Endkunden denn bislang den GPC-Container überhaupt angemietet haben und wie die Nachfragesituation hier ist.


FAZIT:
Angesichts der Unklarheiten über Ursache und Beendigung der Krise der TIV1 sind Anleger gut beraten, die komplette Rückabwicklung der Beteiligung prüfen zu lassen. Auch kommen Schadensersatzansprüche in Frage.

Röhlke Rechtsanwälte
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