Flextrom, Löwenzahn Energie und OptimalGrün sind pleite
Flexstrom
hat beim Amtgericht Charlottenburg Insolvenz angemeldet. Viele Tarife
von Flexstrom basieren auf einer Vorleistungspflicht des Kunden. Dieser
leistet dann monatliche Abschläge, die am Ende der Abrechnungsperiode
mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet werden. Im Gegensatz zu der
TelDaFax Insolvenz, über die wir bereits ausführlich berichtet haben,
beliefert Flexstrom ihre Kunden weiterhin mit Strom. Solange die
Versorgung durch Flexstrom nicht eingestellt wird, besteht kein
außerordentliches Kündigungsrecht. Wenn Sie erst vor kurzem einen
Vertrag mit einem Vermittler geschlossen haben, könnte auch dieser wegen
einer Falschberatung in der Haftung sein.
Fazit:
Es bleibt abzuwarten, welche Zukunft der Insolvenzverwalter für
Flexstrom sieht. Bei rechtlichen Fragen beraten wir Sie gerne zu dem
Thema Flexstrom Insolvenz.
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Rechtsanwalt Benjamin Horvath
Knesebeckstraße 32
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