Dienstag, 4. September 2012

Steuerstrafrecht - Grundzüge und Systematik

Anzeige:

Servicemitarbeiter Consulting - IT & EDV Dienstleistungen





Steuerstrafrecht - Grundzüge und Systematik

von Rechtsanwalt Christian M. Schulter, Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Schulte und Partner

Das Deutsche Steuerstrafrecht ist begrifflich nicht fest umrissen. Generell sind hiermit jedoch alle Gesetze gemeint, die bestimmte Sanktionen wegen Verstößen gegen verschiedene Steuergesetze androhen.

Steuerhinterziehung

Größte Bedeutung hat hierbei § 370 Abgabenordnung (AO), worin der Grundtatbestand der Steuerhinterziehung geregelt ist. Danach macht sich wegen Steuerhinterziehung derjenige strafbar, der steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig unvollständig oder unrichtige Angaben macht oder die Finanzbehörden über solche pflichtwidrig in Unkenntnis lässt. In der Praxis hat diese Regelung die größte Bedeutung. Dabei ist stets darauf zu achten, was zur Erfüllung der Steuerhinterziehung als erheblich und pflichtwidrig anzusehen ist. Ausschlaggebend hierfür ist das jeweilige materielle Steuerrecht, wie beispielsweise das Einkommenssteuergesetz oder das Umsatzsteuergesetz.

Ist die Steuerhinterziehung tatbestandlich erfüllt, tritt hierdurch eine Steuerverkürzung, die den eigentlichen Schaden darstellt. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die durch das Finanzamt festgesetzte Steuer niedriger ist, als die tatsächl ich geschuldete.

Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Zu unterscheiden ist zwischen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Während Steuerstraftaten mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden, sind Steuerordnungswidrigkeiten lediglich mit einer Geldbuße bedroht. Wichtigster Fall einer Steuerstraftat ist die bereits genannte Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Aber auch der verbotswidrige Im- oder Export zollpflichtiger Gegenstände wird als Steuerstraftat behandelt. Lediglich eine Steuerordnungswidrigkeit ist bei der leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO oder der Steuergefährdung nach § 379 AO zu sehen. Bei diesen droht regelmäßig nur eine Geldbuße.

Selbstanzeige

Für den „Steuersünder“ von großer Bedeutung, ist die Möglichkeit, sich mit einer Selbstanzeige der Strafverfolgung zu ent ziehen. Hierbei sind in den letzten Jahren umfangreiche gesetzliche Änderungen vorgenommen worden. Wichtig ist dabei für den sich selbst Anzeigenden, dass die zur Straffreiheit führenden Voraussetzungen vollständig erfüllt sein müssen. Insbesondere ist hier auf die Frage zu achten, ab welchem Zeitpunkt die Finanzbehörde von welchen Straftatbeständen bereits Kenntnis hatte und wann sie den Steuerpflichtigen hierüber informiert hat.

Rechtsanwalt Schulter rät hierbei: „Sofern Sie Kenntnis davon erlangen, dass gegen Sie Ermittlungen wegen einer Steuerstraftat eingeleitet wurden, sollten Sie umgehend einen im Steuerstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren und diesem Ihren Sachverhalt schildern. Nur so können Sie bei einer Selbstanzeige sicher sein, dass Sie den Finanzbehörden nicht sämtliche Informationen zukommen lassen, ohne hierfür eine Straffreiheit zu erlangen.“

So hat etwa zuletzt mit Entscheidung vom 20.05.2010 der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine bislang mit strafbefreiender Wirkung vorzunehmende Teil-Selbstanzeige in Zukunft nicht mehr den gewünschten Erfolg bringt. Hier hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss klargestellt, dass die strafbefreiende Wirkung zukünftig nur noch demjenigen zukommen soll, der all seine Konten und steuerrelevanten Vergehen offenlegt.

Christian M. Schulter
Rechtsanwalt - Associate

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.

Weitere interessante Berträge zu diesem Thema:

Albis Capital – Anleger erhalten Mahnbescheide – Fristen unbedingt beachten

RWI - Real Wert Invest insolvent - Betroffene Anleger und Vermittler erneut bei Dr. Schulte & Partner Rechtsanwälte zu Gast

Rätselraten um Albis Capital geht weiter – Fondsgesellschaft und Treuhänderin liefern sich Schlagabtausch


Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Friedrichstrasse 133 (gegenüber Friedrichstadtpalast)
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
Internet: http://www.dr-schulte.de
Büro Berlin Süd:
Malteserstrasse 170/172
12277 Berlin

Büro München-Leopoldstrasse:
Beichstrasse 5
80802 München
Telefon: 089 - 235 146 142
Telefax: 089 - 235 146 143
Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München.

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de






Internet Presse - Nachrichten
Anzeige:

Servicemitarbeiter Consulting - IT & EDV Dienstleistungen

GA-Bau GmbH & Co. KG, Leimen – Erwerber von so genannten „Steuerspar-Immobilien“ machen Ansprüche geltend

Anzeige:

Servicemitarbeiter Consulting - IT & EDV Dienstleistungen





GA-Bau GmbH & Co. KG, Leimen – Erwerber von so genannten „Steuerspar-Immobilien“ machen Ansprüche geltend

Betroffene, welche von der GA-Bau GmbH & Co. KG, Franz-Schubert-Straße 7, 69181 Leimen, Immobilien erworben haben, sind unzufrieden mit den wirtschaftlichen Auswirkungen des Kaufes.

Diverse sich fehlerhaft beratend fühlende Erwerber haben deshalb die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte beauftragt, Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen.

Bei den verkauften Immobilien handelt es sich beispielsweise um Objekte in Leipzig. Einigen Käufern und ihren Familien gegenüber aufgetreten sind vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages beispielsweise unter anderem Berater der in 76694 ansässigen Firma Signum Immobilien Vertriebs GmbH. Typisch ist der Bericht, dass ihnen erklärt wurde, der Erwerber einer Immobilie eigne sich hervorragend, um Steuern zu sparen und eine Kapitalanlage zu schaffen. Als Mittel der Wahl sollte dabei eine zu 100 % fremdfinanzierte Eigentumswohnung dienen. Im Vorfeld wurden ebenfalls abgestimmte Berechnungsbeispiele überreicht, welche den tatsächlichen Verlauf einer späteren monatlichen Belastung prognostizierten.

Die Wahrheit sieht nach Schilderungen der einiger Erwerber angeblich anders aus, weil diese Versprechungen und Berechnungen nicht zuträfen und vielfach ein wesentlich höherer monatlicher Betrag aus eigener Tasche zu leisten sei. Entgegen den Versprechungen seien die Mieteinnahmen und Steuerersparnisse nicht ausreichend, um die Fremdfinanzierung in dem versprochenen Maß abzumildern. Auch schildern einzelne Erwerber,  dass es bei der Beurkundung der von der GA-Bau GmbH & Co. KG aus Leimen verkauften Immobilien ebenfalls angeblich nicht korrekt zuging. Beispielsweise berichten Erwerber, dass entgegen der klaren Verbraucherschutzregeln im Beurkundungsgesetz Kaufvertragsurkunden nicht 14 Tage vor der Beurkundung zur Kenntnisnahme überreicht worden seien und vielmehr eine Art Zeitdruck aufgebaut worden sei, unter dem die Beurkundung zeitnah nach der Beratung durch verschiedene Vermittler durchgeführt worden sei.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte konnten nach einer formalen Prüfung der ihnen vorgelegten Notarverträge feststellen, dass – entgegen den angeblichen Versprechungen einiger Vermittler – eben kein „unverbindliches Angebot“ vor einem Notar abgegeben wurde, sondern vielmehr ein verbindliches, befristet unwiderrufliches Angebot beurkundet worden ist. Entsprechend einer neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen auch Fristen, binnen derer ein solches Angebot angenommen werden kann, beschränkt werden. Nach einer neueren Rechtsprechung des BGH und diverser untergeordneter Gerichte können solche Verträge zum Vorteil der Opfer sogar nichtig sein mit der Folge, dass der Kauf der Immobilie zurückabgewickelt werden kann.

Kanzlei Dr. Schulte und Partner haben die Ergebnisse der Überprüfungen gegenüber der GA-Bau GmbH & Co. KG geltend gemacht und die Rückabwicklung eines Kaufvertrages gefordert. Eine Reaktion der GA-Bau GmbH & Co. KG blieb aus.

Dabei dürften der GA-Bau GmbH & Co. KG die Folgen der Verweigerung einer schnellen, außergerichtlichen Lösung bekannt sein. Bereits im Jahre 2010 hatten jedenfalls erstinstanzlich sowohl das Landgericht Heidelberg, als auch das Landgericht Potsdam die GA-Bau GmbH & Co. KG aus Leimen auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages und auf Schadensersatz verurteilt. In jenen Fällen hatte sich die GA-Bau GmbH & Co. KG eines Berliner Vermittlerunternehmens bedient, welches selbst vor dem Landgericht Berlin wegen Täuschung beim Vermitteln von Eigentumswohnungen verurteilt wurde. Sich geschädigt fühlende Erwerber, die ebenfalls bei der GA-Bau GmbH & Co. KG aus Leimen eine Immobilie erworben haben, sollten nach Prüfung und Überlegung den Geschehensablauf durch fachkundige Rechtsanwälte prüfen lassen, ob Ansprüche noch mit Aussicht auf Erfolg wirtschaftlich sinnvoll durchsetzbar sind.

„Die Namen der beteiligten Firmen und Personen sind stets austauschbar, das System ist jedoch immer gleich“, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, Kim Oliver Klevenhagen. „Erfolge gegen verschiedenste Verkäuferfirmen vor Gericht zeigen, dass es sich für sich geschädigt fühlende Erwerber lohnen kann, gegen einen vermeintlich stärkeren Gegner vorzugehen. Allerdings ist jeder Einzelfall gründlich zu prüfen, da sich immer Besonderheiten ergeben, die vor Gericht entscheidend sein können.“, sagt Rechtsanwalt Klevenhagen, der mit seinem Team von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte in Berlin bereits eine Vielzahl von Verfahren gegen verschiedenste Bauträger siegreich zugunsten der Opfer und ihrer Familien abschließen konnte.

V.i.S.d.P.:

Kim Oliver Klevenhagen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Friedrichstrasse 133 (gegenüber Friedrichstadtpalast)
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
Büro Berlin Süd:
Malteserstrasse 170/172
12277 Berlin

Büro München-Leopoldstrasse:
Beichstrasse 5
80802 München
Telefon: 089 - 235 146 142
Telefax: 089 - 235 146 143

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München.

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de






Internet Presse - Nachrichten
Anzeige:

Servicemitarbeiter Consulting - IT & EDV Dienstleistungen




SAM AG - Rückabwicklung der Gesellschaft befürchtet Droht der finanzielle Super - Gau? Schweizer Finanzaufsicht droht mit Auflösung der Gesellschaft

Anzeige:

Servicemitarbeiter Consulting - IT & EDV Dienstleistungen





SAM AG - Rückabwicklung der Gesellschaft befürchtet
Droht der finanzielle Super - Gau? Schweizer Finanzaufsicht droht mit Auflösung der Gesellschaft


Die Swiss Asset Management AG, kurz SAM Finanz AG oder SAM AG, bot Inhabern alter und vermeintlich unrentabler Lebensvers icherungen an, diese den Anlegern abzukaufen und das ausgezahlte Geld gewinnbringend anzulegen. Dabei wurde den Anlegern verschiedene Vertragsvarianten angeboten. Das Spektrum reichte von einer einmaligen, sofortigen Zahlung, über monatliche Raten bis hin zu einer garantierten Auszahlung am Ende der Laufzeit. Stets versprach die SAM AG den Anlegern jedoch einen erheblichen Gewinn.

Es kann dahinstehen, ob das Konzept auf lange Sicht aufgegangen wäre, denn unabhängig von dem wirtschaftlichen Erfolg hat die schweizerische Finanzaufsichtsbehörde, kurz FINMA, im März 2012 Untersuchungen wegen des Verdachtes eines genehmigungspflichtigen Einlagegeschäfts ohne über die erforderlichen Genehmigungen zu verfügen. Der Geschäftsbetrieb der SAM AG wurde seitdem vorübergehend eingefroren und die Geschäfte durch eine eigens als Verfügungsberechtigte eingesetzte Züricher Kanzlei geführt. Seitdem erhalten die Anleger der SAM AG auch keine Zahlungen mehr. Es melden sich nun immer mehr verunsicherte Anleger der SAM AG bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner und erbitten Rechtsrat in dieser Angelegenheit. Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass die Informationspolitik der SAM deutlich zu wünschen übrig lässt. So spricht die SAM AG in denen an die Anleger versandten Newslettern teilweise nur von Überprüfungen durch die schweizerische Finanzaufsichtsbehörde.

Wie der Kanzlei Dr. Schulte und Partner durch interne Quellen aus dem Prüfungsverfahren bekannt wurde, ist eine Entscheidung der FINMA in den nächsten Tagen oder Wochen zu erwarten. Mit dieser Verfügung werde darüber entschieden, ob das Geschäft der SAM AG durch diese wieder aufgenommen werden darf oder die SAM AG endgültig geschlossen wird. Letzteres hätte zur Folge, dass ein externer Liquidator die Geschäfte der Gesellschaft übernehmen und die SAM AG verpflichtet werden würde, sämtliche Verträge mit ihren Anlegern rückabzuwickeln. Da davon auszugehen ist, dass die SAM Ag nicht Í ber die nötigen Geldreserve verfügt, um alle Anleger auszuzahlen, besteht hier das Risiko, dass der SAM AG über kurz oder lang ein Insolvenzverfahren droht.

"Es haben sich bereits hunderte von Anlegern der SAM AG hilfesuchend an die Kanzlei Dr. Schulte und Partner gewandt. Obgleich zunächst die Entscheidung der FINMA abzuwarten ist, sollte bereits für den Fall, dass die SAM AG aufgelöst wird, aus rechtlicher Sicht vorgesorgt werden, um den Entwicklungen nicht hinterher zu laufen. Sollte die FINMA AG eine Abwicklungsverfügung aussprechen, ist mit ziemlicher Sicherheit von einem Totalverlust für die Anleger auszugehen", erklärt der bekannte Berliner Wirtschaftsanwalt Dr. Thomas Schulte die aktuelle Sachlage.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner prüfen daher bereits jetzt mögliche Ansprüche gegen die verantwortlich Handelnden der SAM AG. Sollte sich tatsächlich der Vorwurf bestätigen, dass die SAM AG ein genehmigungspflichtiges Einlagengesch äft ohne die erforderlichen Genehmigungen geführt hat, so wären die Vorstände der SAM AG auch persönlich in die Haftung zu nehmen.

Darüber hinaus steht möglicherweise als Haftungsträger auch der in das Geschäftskonzept eingebundene Rechtsanwalt im Fokus, welcher als Treuhänder fungierte.

Letztendlich muss auch die Frage gestellt werden, ob die schweizerische Finanzaufsicht und damit auch der Schweizer Staat nicht Versäumnisse in der Vergangenheit sich vorwerfen zu lassen haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner prüfen daher bereits die Erfolgsaussichten möglicher Amtshaftungsansprüche gegen den Schweizer Staat.

Den Anlegern der SAM AG ist dazu zuraten, sich bereits jetzt rechtlichen Rat einzuholen, um auf jegliche Entwicklung bei der SAM AG vorbereitet zu sein.

V.i.S.d.P.:

Holger Schöne


Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Sofortkontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Part ner Rechtsanwälte
Friedrichstrasse 133 (gegenüber Friedrichstadtpalast)
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
Internet: http://www.dr-schulte.de
Büro Berlin Süd:
Malteserstrasse 170/172
12277 Berlin

Büro München-Leopoldstrasse:
Beichstrasse 5
80802 München
Telefon: 089 - 235 146 142
Telefax: 089 - 235 146 143

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München.

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de






Internet Presse - Nachrichten
Anzeige:

Servicemitarbeiter Consulting - IT & EDV Dienstleistungen




SAM AG - Schweizerische Finanzaufsichtsbehörde schließt Gesellschaft endgültig – Gesellschaft wird abgewickelt

Anzeige:

Servicemitarbeiter Consulting - IT & EDV Dienstleistungen





SAM AG - Schweizerische Finanzaufsichtsbehörde schließt Gesellschaft endgültig – Gesellschaft wird abgewickelt

von Rechtsanwalt Christian M. Schulter, Kanzlei Dr. Schulte und Partner

Die SAM AG stand bereits seit mehreren Monaten unter intensiver Prüfung der schweizerischen Finanzaufsichtsbehörde FINMA. Vorläufig wurden mehrere Verfügungsberechtigte eingesetzt, die die Geschäfte der SAM AG weitergeführt haben. Der gröÍ te Teil des Geschäftsbetriebes wurde jedoch bereits vorläufig eingestellt.

Nun hat die FINMA mit Entscheidung vom 04.09.2012 verfügt, dass die SAM AG endgültig aufgelöst und rückabgewickelt werden soll. Anlegern droht nun endgültig der Totalverlust ihrer Investitionen.

Dabei gab es schon seit Monaten Spekulationen, wie die Finma entscheiden werde. Die Dauer und der Umfang der durchgeführten Prüfungen ließ jedoch darauf schließen, dass die SAM AG ihren Geschäftsbetrieb nicht wieder aufnehmen werde.

Wir berichteten hierüber ausführlich. http://www.dr-schulte.de/2012-pressemitteilungen/sam-ag-schweizer-finanzaufsicht-droht-mit-auflosung-der-gesellschaft.html


Nun hat die Schweizerische Finanzaufsichtsbehörde FINMA auf Grundlage eines vom vorläufigen Verfügungsberechtigten erstellten Prüfungsberichts entschieden, dass das Geschäftsmodell der SAM AG ein Einlagengeschäft darstellt, welches genehmigungspflichtig gewesen ist. Diese Genehmigung lag jedoch nicht vor.

Die Konsequenz hieraus ist, dass die Gesellschaft und alle mit dieser geschlossenen Verträge rückabgewickelt werden müssen. Sämtliche Anleger, die ihre Gelder damals aus dem Verkauf von laufenden Lebensversicherungen investiert haben, müssten danach ihre G elder zurückerhalten. Das Problem ist, dass die Gesellschaft voraussichtlich nicht über die hierfür nötigen Liquiditätsreserven verfügt, sodass die an die Gesellschaft gestellten Forderungen nicht erfüllt werden können. und somit der SAM AG die Insolvenz droht. Für die Anleger der SAM AG könnte dies Totalverlust der Kapitalanlage bedeuten.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner stehen in intensivem Kontakt mit verschiedenen Verantwortlichen aus dem Umfeld der SAM AG. Bislang haben sich an die Rechtsanwälte bereits mehrere hundert Anleger der SAM AG gewandt, um ihre Gelder noch zu retten.

Zu prüfen ist hierbei, welche Ansprüche gegen die Vorstände der SAM AG gerichtlich geltend gemacht werden können, da für Verstöße gegen die Genehmigungspflicht regelmäßig auch die Vorstände der Gesellschaft persönlich haften.

Darüber hinaus werden bereits die Voraussetzungen von Amtshaftungsansprüchen gegen die schweizerische Finanzaufsic htsbehörde und somit gegen den Schweizer Staat geprüft. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner sind hier bereits in juristische Prüfungen eingestiegen.

Allen Anlegern der SAM AG ist dringend zu raten, sich so schnell wie möglich rechtlichen Rat von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenden Rechtsanwalt einzuholen. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner beabsichtigt in Sachen der SAM AG eine Geschädigtengemeinschaft zu gründen, in der sich die Opfer der SAM AG beteiligen können und mit der die Interessen der Anleger konzentriert wahrgenommen werden können.

Christian M. Schulter
Rechtsanwalt - Associate

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.


Ansprechpartner in Sachen SAM AG:
Rechtsanwalt Christian M. Schulter

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Weitere interessante Beiträge finden Sie auf unserer Internetseite unter Pressemitteilungen

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr . Schulte und Partner Rechtsanwälte
Friedrichstrasse 133 (gegenüber Friedrichstadtpalast)
10117 Berlin (Mitte)
Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678
e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
Internet: http://www.dr-schulte.de
Büro Berlin Süd:
Malteserstrasse 170/172
12277 Berlin

Büro München-Leopoldstrasse:
Beichstrasse 5
80802 München
Telefon: 089 - 235 146 142
Telefax: 089 - 235 146 143

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München.

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de






Internet Presse - Nachrichten
Anzeige:

Servicemitarbeiter Consulting - IT & EDV Dienstleistungen