Donnerstag, 16. Februar 2012

Rechte von Pauschalurlaubern durch Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.02.2012 gestärkt worden



Anzeige:

Servicemitarbeiter Consulting - IT & EDV Dienstleistungen




Rechte von Pauschalurlaubern durch Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.02.2012 gestärkt worden
(B.-P. ./. HanseMerkur Reiseversicherungs AG).


Die Richtlinie 90/314/EWG (Pauschalreiserichtlinie) sichert den Pauschalreisenden vor einer Insolvenz des Reiseveranstalters ab. Sollte ein Reiseveranstalter zahlungsunfähig werden, werden die Rückreise und die Erstattung des Reisepreises abgesichert.

In dem konkreten Fall hatte der Kläger für sich und seine Frau eine Pauschalreise gebucht. Der Reiseveranstalter hatte jedoch bei Abschluss des Vertrags nicht die Absicht die gebuchte Reise tatsächlich durchzuführen, sondern vereinnahmte lediglich die Gelder.

Der Reiseversicherer verweigerte die Erstattung mit der Begründung, dass die Richtlinie nicht den Verbraucher vor betrügerischen Machenschaften des Pauschalreiseveranstalters schützen soll.

Der Europäische Gerichtshof sieht den Anspruch des Pauschalreisenden als gegeben an. In seiner Presserklärung heißt es: "die Richtlinie soll den Reisenden speziell gegen die Folgen der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters schützen, unabhängig von deren Ursachen.

Fazit: Die Entscheidung stärkt die Rechte des Verbrauchers und ist aus diesem Grund zu begrüßen.


Autor und presserechtlich verantwortlich, Urheberrechte bei:
Rechtsanwalt Benjamin Horvath
Berlin Tel: 030 88097575

Impressum


Autor und presserechtlich verantwortlich, Urheberrechte bei:
Michael Petri

Impressum



Internet Presse - Nachrichten

Anzeige:

Servicemitarbeiter Consulting - IT & EDV Dienstleistungen