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GA-Bau GmbH & Co. KG, Leimen – Erwerber von so
genannten „Steuerspar-Immobilien“ machen Ansprüche geltend
Betroffene, welche von der GA-Bau GmbH & Co. KG,
Franz-Schubert-Straße 7, 69181 Leimen, Immobilien erworben haben, sind
unzufrieden mit den wirtschaftlichen Auswirkungen des Kaufes.
Diverse sich fehlerhaft beratend fühlende Erwerber haben
deshalb die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte beauftragt, Ansprüche
zu prüfen und geltend zu machen.
Bei den verkauften Immobilien handelt es sich
beispielsweise um Objekte in Leipzig. Einigen Käufern und ihren Familien
gegenüber aufgetreten sind vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages
beispielsweise unter anderem Berater der in 76694 ansässigen Firma Signum
Immobilien Vertriebs GmbH. Typisch ist der Bericht, dass ihnen erklärt wurde,
der Erwerber einer Immobilie eigne sich hervorragend, um Steuern zu sparen und
eine Kapitalanlage zu schaffen. Als Mittel der Wahl sollte dabei eine zu 100 %
fremdfinanzierte Eigentumswohnung dienen. Im Vorfeld wurden ebenfalls
abgestimmte Berechnungsbeispiele überreicht, welche den tatsächlichen Verlauf
einer späteren monatlichen Belastung prognostizierten.
Die Wahrheit sieht nach Schilderungen der einiger
Erwerber angeblich anders aus, weil diese Versprechungen und Berechnungen nicht
zuträfen und vielfach ein wesentlich höherer monatlicher Betrag aus eigener
Tasche zu leisten sei. Entgegen den Versprechungen seien die Mieteinnahmen und
Steuerersparnisse nicht ausreichend, um die Fremdfinanzierung in dem
versprochenen Maß abzumildern. Auch schildern einzelne Erwerber, dass es bei der Beurkundung der von der
GA-Bau GmbH & Co. KG aus Leimen verkauften Immobilien ebenfalls angeblich
nicht korrekt zuging. Beispielsweise berichten Erwerber, dass entgegen der
klaren Verbraucherschutzregeln im Beurkundungsgesetz Kaufvertragsurkunden nicht
14 Tage vor der Beurkundung zur Kenntnisnahme überreicht worden seien und
vielmehr eine Art Zeitdruck aufgebaut worden sei, unter dem die Beurkundung
zeitnah nach der Beratung durch verschiedene Vermittler durchgeführt worden
sei.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner
Rechtsanwälte konnten nach einer formalen Prüfung der ihnen vorgelegten
Notarverträge feststellen, dass – entgegen den angeblichen Versprechungen
einiger Vermittler – eben kein „unverbindliches Angebot“ vor einem Notar
abgegeben wurde, sondern vielmehr ein verbindliches, befristet unwiderrufliches
Angebot beurkundet worden ist. Entsprechend einer neueren Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes (BGH) müssen auch Fristen, binnen derer ein solches Angebot
angenommen werden kann, beschränkt werden. Nach einer neueren Rechtsprechung
des BGH und diverser untergeordneter Gerichte können solche Verträge zum
Vorteil der Opfer sogar nichtig sein mit der Folge, dass der Kauf der Immobilie
zurückabgewickelt werden kann.
Kanzlei Dr. Schulte und Partner haben die Ergebnisse der
Überprüfungen gegenüber der GA-Bau GmbH & Co. KG geltend gemacht und die
Rückabwicklung eines Kaufvertrages gefordert. Eine Reaktion der GA-Bau GmbH
& Co. KG blieb aus.
Dabei dürften der GA-Bau GmbH & Co. KG die Folgen der
Verweigerung einer schnellen, außergerichtlichen Lösung bekannt sein. Bereits
im Jahre 2010 hatten jedenfalls erstinstanzlich sowohl das Landgericht
Heidelberg, als auch das Landgericht Potsdam die GA-Bau GmbH & Co. KG aus
Leimen auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages und auf Schadensersatz
verurteilt. In jenen Fällen hatte sich die GA-Bau GmbH & Co. KG eines
Berliner Vermittlerunternehmens bedient, welches selbst vor dem Landgericht
Berlin wegen Täuschung beim Vermitteln von Eigentumswohnungen verurteilt wurde.
Sich geschädigt fühlende Erwerber, die ebenfalls bei der GA-Bau GmbH & Co.
KG aus Leimen eine Immobilie erworben haben, sollten nach Prüfung und
Überlegung den Geschehensablauf durch fachkundige Rechtsanwälte prüfen lassen,
ob Ansprüche noch mit Aussicht auf Erfolg wirtschaftlich sinnvoll durchsetzbar
sind.
„Die Namen der beteiligten Firmen und Personen sind stets
austauschbar, das System ist jedoch immer gleich“, sagt Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei Dr. Schulte und Partner
Rechtsanwälte, Kim Oliver Klevenhagen. „Erfolge gegen verschiedenste
Verkäuferfirmen vor Gericht zeigen, dass es sich für sich geschädigt fühlende
Erwerber lohnen kann, gegen einen vermeintlich stärkeren Gegner vorzugehen.
Allerdings ist jeder Einzelfall gründlich zu prüfen, da sich immer
Besonderheiten ergeben, die vor Gericht entscheidend sein können.“, sagt
Rechtsanwalt Klevenhagen, der mit seinem Team von der Kanzlei Dr. Schulte und
Partner Rechtsanwälte in Berlin bereits eine Vielzahl von Verfahren gegen
verschiedenste Bauträger siegreich zugunsten der Opfer und ihrer Familien
abschließen konnte.
V.i.S.d.P.:
Kim Oliver Klevenhagen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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