Dienstag, 4. September 2012

GA-Bau GmbH & Co. KG, Leimen – Erwerber von so genannten „Steuerspar-Immobilien“ machen Ansprüche geltend

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GA-Bau GmbH & Co. KG, Leimen – Erwerber von so genannten „Steuerspar-Immobilien“ machen Ansprüche geltend

Betroffene, welche von der GA-Bau GmbH & Co. KG, Franz-Schubert-Straße 7, 69181 Leimen, Immobilien erworben haben, sind unzufrieden mit den wirtschaftlichen Auswirkungen des Kaufes.

Diverse sich fehlerhaft beratend fühlende Erwerber haben deshalb die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte beauftragt, Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen.

Bei den verkauften Immobilien handelt es sich beispielsweise um Objekte in Leipzig. Einigen Käufern und ihren Familien gegenüber aufgetreten sind vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages beispielsweise unter anderem Berater der in 76694 ansässigen Firma Signum Immobilien Vertriebs GmbH. Typisch ist der Bericht, dass ihnen erklärt wurde, der Erwerber einer Immobilie eigne sich hervorragend, um Steuern zu sparen und eine Kapitalanlage zu schaffen. Als Mittel der Wahl sollte dabei eine zu 100 % fremdfinanzierte Eigentumswohnung dienen. Im Vorfeld wurden ebenfalls abgestimmte Berechnungsbeispiele überreicht, welche den tatsächlichen Verlauf einer späteren monatlichen Belastung prognostizierten.

Die Wahrheit sieht nach Schilderungen der einiger Erwerber angeblich anders aus, weil diese Versprechungen und Berechnungen nicht zuträfen und vielfach ein wesentlich höherer monatlicher Betrag aus eigener Tasche zu leisten sei. Entgegen den Versprechungen seien die Mieteinnahmen und Steuerersparnisse nicht ausreichend, um die Fremdfinanzierung in dem versprochenen Maß abzumildern. Auch schildern einzelne Erwerber,  dass es bei der Beurkundung der von der GA-Bau GmbH & Co. KG aus Leimen verkauften Immobilien ebenfalls angeblich nicht korrekt zuging. Beispielsweise berichten Erwerber, dass entgegen der klaren Verbraucherschutzregeln im Beurkundungsgesetz Kaufvertragsurkunden nicht 14 Tage vor der Beurkundung zur Kenntnisnahme überreicht worden seien und vielmehr eine Art Zeitdruck aufgebaut worden sei, unter dem die Beurkundung zeitnah nach der Beratung durch verschiedene Vermittler durchgeführt worden sei.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte konnten nach einer formalen Prüfung der ihnen vorgelegten Notarverträge feststellen, dass – entgegen den angeblichen Versprechungen einiger Vermittler – eben kein „unverbindliches Angebot“ vor einem Notar abgegeben wurde, sondern vielmehr ein verbindliches, befristet unwiderrufliches Angebot beurkundet worden ist. Entsprechend einer neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen auch Fristen, binnen derer ein solches Angebot angenommen werden kann, beschränkt werden. Nach einer neueren Rechtsprechung des BGH und diverser untergeordneter Gerichte können solche Verträge zum Vorteil der Opfer sogar nichtig sein mit der Folge, dass der Kauf der Immobilie zurückabgewickelt werden kann.

Kanzlei Dr. Schulte und Partner haben die Ergebnisse der Überprüfungen gegenüber der GA-Bau GmbH & Co. KG geltend gemacht und die Rückabwicklung eines Kaufvertrages gefordert. Eine Reaktion der GA-Bau GmbH & Co. KG blieb aus.

Dabei dürften der GA-Bau GmbH & Co. KG die Folgen der Verweigerung einer schnellen, außergerichtlichen Lösung bekannt sein. Bereits im Jahre 2010 hatten jedenfalls erstinstanzlich sowohl das Landgericht Heidelberg, als auch das Landgericht Potsdam die GA-Bau GmbH & Co. KG aus Leimen auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages und auf Schadensersatz verurteilt. In jenen Fällen hatte sich die GA-Bau GmbH & Co. KG eines Berliner Vermittlerunternehmens bedient, welches selbst vor dem Landgericht Berlin wegen Täuschung beim Vermitteln von Eigentumswohnungen verurteilt wurde. Sich geschädigt fühlende Erwerber, die ebenfalls bei der GA-Bau GmbH & Co. KG aus Leimen eine Immobilie erworben haben, sollten nach Prüfung und Überlegung den Geschehensablauf durch fachkundige Rechtsanwälte prüfen lassen, ob Ansprüche noch mit Aussicht auf Erfolg wirtschaftlich sinnvoll durchsetzbar sind.

„Die Namen der beteiligten Firmen und Personen sind stets austauschbar, das System ist jedoch immer gleich“, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, Kim Oliver Klevenhagen. „Erfolge gegen verschiedenste Verkäuferfirmen vor Gericht zeigen, dass es sich für sich geschädigt fühlende Erwerber lohnen kann, gegen einen vermeintlich stärkeren Gegner vorzugehen. Allerdings ist jeder Einzelfall gründlich zu prüfen, da sich immer Besonderheiten ergeben, die vor Gericht entscheidend sein können.“, sagt Rechtsanwalt Klevenhagen, der mit seinem Team von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte in Berlin bereits eine Vielzahl von Verfahren gegen verschiedenste Bauträger siegreich zugunsten der Opfer und ihrer Familien abschließen konnte.

V.i.S.d.P.:

Kim Oliver Klevenhagen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

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