Mittwoch, 8. Juli 2015

Was sind die wesentlichen Erkenntnisse aus 20 Jahre Rechtsanwaltstätigkeit? Tipps und Tricks von Dr. Thomas Schulte:


Was sind die wesentlichen Erkenntnisse aus 20 Jahre Rechtsanwaltstätigkeit?



Tipps und Tricks von Dr. Thomas Schulte:



1.      Man darf sich nicht zu wichtig nehmen. Ein Mandant und ein Anwalt die glauben, die Welt würde sich nicht mehr drehen, wenn nicht in ihrem speziellen Fall umgehend Gerechtigkeit hergestellt werden würde, geht falsch an die Problemstellungen heran.

Selbst große und spektakuläre rechtliche Auseinandersetzungen sind nur Teilerscheinungen des großen Ganzen.

2.      Die Erwartungen an die Juristerei nicht zu hochschrauben

Rechtliche Auseinandersetzungen können nur Teilaspekte von Konflikten und Entwicklungen lösen. Wer sich dem Führen von Prozessen verschreibt, wer glaubt, hierdurch für sich Gerechtigkeit zu schaffen, der legt den Schwerpunkt seines Lebens und seiner wirtschaftlichen Tätigkeit auf einen falschen Aspekt.

3.      An das Ende des Prozesses denken     

Viele führen rechtliche Auseinandersetzungen und ordnen diese aber unüberlegt in Ort und Zeit des Ablaufes ein. Was bringt z.B. ein Gerichtsverfahren, wenn man später das Urteil nicht vollstrecken kann oder die Parteien nach einigen Jahren sowieso das Interesse an dem Rechtsstreit verloren haben.

4.      Wenn man schon kämpft, muss man richtig kämpfen

Es macht keinen Sinn, die Unterlagen und das Denken seinem Anwalt zu überlassen, sondern man muss an erster Stelle stehen und sich als Unterstützer seines rechtlichen Vertreters sehen. Die helfende Hand, so lautet ein alter Spruch, ist immer am Ende des eigenen Armes.

5.      Wer moralisch Recht hat, gewinnt

In der Regel gehen Rechtsstreitigkeiten nach Jahren auch so aus, wie damals die älteste Großmutter in der Familie prognostiziert hätte. Gerichte neigen dazu, schlussendlich Kompromisse zu finden, die auf der Hand liegen. Mit diesem Ergebnis sollte man die eigene Prozessstrategie abstimmen.

6.      Nicht die besten Juristen gewinnen, sondern die besten Beweise

Es hilft nichts: Man muss ehrlich sein gegenüber dem rechtsuchenden Publikum. Beweise sind das A und O der rechtlichen Auseinandersetzungen und nicht Fragen rund um spitzfindige Juristerei. Was man nicht beweisen kann, das glaubt der Richter nicht und gibt einem nicht recht.

7.      Kann das Urteil überhaupt vollstreckt werden?

Wichtig ist, zu überlegen, ob schlussendlich ein Urteil, welches man erstreitet, vollstreckt werden kann. Ansonsten dient es nur dem Schmuck der Wand, man kann es sich an dieselbe hängen.

8.      An die Verfahrensdauer denken

Viele Betroffene haben nicht die Energie, ein längeres Gerichtsverfahren durchzuhalten und geben zwischenzeitlich auf. Dies ist sehr schädlich.

9.      Mit den Fehlern des Rechtssystems leben lernen:

Unser Rechtssystem ist ein wichtiger Baustein des demokratischen Rechtsstaates. Die Gerechtigkeit eines einzelnen Menschen oder das richtige Urteil ist jedoch nicht das absolute Ziel des Systems. Das System ist darauf gerichtet, möglichst Rechtssicherheit zu schaffen, d.h. eine Entscheidung, mit der schlussendlich auch das System leben kann. Daher müssen die Ziele systemgerecht sein, ansonsten ist der Rechtsstreit untauglich. Es ist schon auffällig, dass sich viele unrealistische Ziele setzen oder Erwartungen haben. Die Bundeskanzlerin wird kaum mit einer Sonderkommission zusammentreten, wenn irgendjemand ein rechtliches Problem hat. Gerichte können Probleme nicht rund um Gesetze lösen, die unklar oder unvollständig sind. Die Rechtsentwicklung ist immer in Bewegung. Häufig sind schwere Konflikte, besonders belastende Dinge, neue Rechtsprobleme, die noch nicht gelöst wurden. Dinge, die aus dem alttestamentarischen Rechtsverständnis stammen, wie Todesstrafe, Folter, Auge um Auge, Schuldpranger, Sklaverei etc. sind in Deutschland  und auch weitestgehend im Rest Europas alle abgeschafft und werden auch nicht angesichts des aktuellen Unrechts des Mandanten neu eingeführt werden.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte wurde am 30.12.1966 in Papenburg (Ems) geboren.

Papenburg ist eine überwiegend katholische Kleinstadt in Norddeutschland und wurde bekannt als Standort der Meyer Werft, die seit vielen Jahren im Schiffbau international eine führende Position einnimmt.

Seine Eltern sind in Papenburg geboren und leben dort heute noch. Sein Vater hat sich durch Fleiß und Zuverlässigkeit vom Bankangestellten zum Geschäftsführer eines großen Bauunternehmens hochgearbeitet. Seine Mutter arbeitete in einer Rechtsanwaltskanzlei und kümmerte sich dann um die Kinder.
Thomas Schulte wuchs mit zwei jüngeren Brüdern auf, besuchte die Kirchschule in Papenburg und danach das Gymnasium Papenburg.

1986, nach dem Abitur, fing er eine Lehre bei der Deutschen Bank in Leer (Ostfriesland) an. Diese Lehre führte über die Stationen Leer, Norden, Aurich und Bremen zum Abschluss „Geprüfter Bankkaufmann/IHK“. Im Jahr 1988 erfolgte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, welches 1995 mit dem „Großen juristischen Staatsexamen“ abgeschlossen wurde. 1996 folgte die Promotion über „Europäisches öffentliches Recht“.
Dr. Thomas Schulte machte sich sofort als Rechtsanwalt auf den Rechtsgebieten Kapitalanlagen, Versicherungen, Zivilrecht etc. selbstständig. Durch konsequentes Arbeiten erreichte er bekannte Urteile gegen Banken und Versicherungen.

Die Entwicklung der Rechtsanwaltskanzlei war von verschiedenen Wegen geprägt.

Nach einer Zeit der Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Christian Röhlke wurde vor einigen Jahren eine Partnerschaftsgesellschaft gegründet, sodass Herr Dr. Thomas Schulte seine Tätigkeit nunmehr unter dem Dach der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte & Partner mbB zusammen mit den gleichberechtigten Partnern, Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen und Dr. Sven Tintemann, ausführt.

Bekannt wurde die Anwaltskanzlei u. a. durch eine erhebliche Präsenz in den Medien, weil die Medien gern Artikel, Rechtstipps oder Fallerläuterungen von Rechtsanwälten aus der Kanzlei Dr. Schulte & Partner mbB aufgegriffen haben.

Die Anwaltskanzlei ist nunmehr fast ausschließlich im Internet tätig und vertritt i.d.R. Geldanleger und Verbraucher. Dabei ist ein Missverständnis aufzulösen: Ein Geldanleger muss nicht ein kleiner, sondern kann durchaus ein institutioneller Geldanleger sein. Wollen wir ehrlich sein: Auch die Deutsche Bank legt irgendwo Geld an.

Zum Kreise der Mandanten gehören daher Banken, Versicherungen, Städte oder andere Gebietskörperschaften genauso wie viele Verbraucher und Familien.

Besonders stolz ist Dr. Thomas Schulte darauf, dass er bekannte deutsche Namen vertrat und viele Jahre beratend begleitete.


Pressekontakt/ViSdP:
Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB
vertreten durch die Partner
Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen
Malteserstraße 170/172
12277 Berlin
Sofortkontakt unter 030 – 22 19 22 010 und dr.schulte@dr-schulte.de

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.