Mittwoch, 8. Februar 2012

Bonusversprechen bei Stromlieferungsverträgen

Bonusversprechen bei Stromlieferungsverträgen

Viele Stromversorger locken mit günstigen Tarifen, bei denen nach einer Vertragstreue von 12 Monaten ein Bonus ausgezahlt werden soll.

Viele Kunden sprechen die Kündigung noch innerhalb der 12 Monate zum Ablauf der 12 Monate aus und erhalten den Bonus mit Hinweis auf die vorzeitige Kündigung nicht.

Ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so zu verstehen sind, dass eine Kündigung erst nach Ablauf der 12 Monate ausgesprochen werden darf, und ob eine solche Klausel dann wirksam wäre, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt.
Vielmehr liegen dem Verfasser sich widersprechende erstinstanzliche Urteile vor.

Fazit:  Vor Kündigung des Stromlieferungsvertrags ist gründlich zu prüfen unter welchen Voraussetzungen ein Bonus fällig wird.



Autor und presserechtlich verantwortlich, Urheberrechte bei:
Rechtsanwalt Benjamin Horvath
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