Mittwoch, 8. Februar 2012

Wer kennt das nicht? Man freut sich auf seinen wohlverdienten Urlaub. Am Flughafen erfährt man dann, dass der Flug annulliert wurde.

Wer kennt das nicht? Man freut sich auf seinen wohlverdienten Urlaub. Am Flughafen erfährt man dann, dass der Flug annulliert wurde.

Sehr häufig wird der Fluggast im Ungewissen gelassen warum es zu der Annullierung gekommen ist und er muss sich selbst um eine Umbuchung seines Fluges kümmern. In vielen Fällen erreicht er sein Bestimmungsziel mit mehr als 24 Stunden Verspätung.

Der Fluggast steht hier jedoch nicht rechtlos. Aufgrund der Verordnung (EG) 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 kann der Fer in der Regel eine Ausgleichsleistung verlangen.

Gemäß Artikel 7 gibt es:

a) 250 € bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,

b) 400 € Euro bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

c) 600 € bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.


Ausnahme:

Die Pflicht zur Ausgleichszahlung entfällt, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die Flugannullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (Artikel 5 Abs. 3).

Die Rechtsprechung sieht in technischen Defekten jedoch in der Regel keine außergewöhnlichen Umstände:

Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bereits entschieden hat, begründen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auftreten können, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsleistung wegen Annullierung eines Fluges befreien können (Entscheidung des BGH v. 18.02.2010 AZ.: Xa ZR 64/07).





Autor und presserechtlich verantwortlich, Urheberrechte bei:

Rechtsanwalt Benjamin Horvath
Berlin Tel: 030 88097575

Impressum



Internet Presse - Nachrichten