Sonntag, 20. November 2011

Bundesgerichtshof zur Bankenhaftung bei so genannten „Schrottimmobilien“: Die HypoVereinsbank wird danach zur Haftung wegen arglistiger Täuschung verurteilt – Durchbruch für Käufer?

Bundesgerichtshof zur Bankenhaftung bei so genannten „Schrottimmobilien“: Die HypoVereinsbank wird danach zur Haftung wegen arglistiger Täuschung verurteilt – Durchbruch für Käufer?

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte mit Beschluss vom 5.7.2011 (Az.: XI ZR 342/10) das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom Oktober 2010.

Rechtsanwalt Klevenhagen, Immobilienexperte im Gespräch mit Dr. Schulte, Rechtsanwalt:

Herr Klevenhagen; worum ging es in diesem Fall?

„Dem Beschluss liegt erstinstanzlich folgender Fall zu Grunde: 1993 erwarb ein Ehepaar bei Aachen eine Eigentumswohnung zum Preis von 190.000 DM. Wie häufig beim System Steuersparmodell Eigentumswohnung wurde auch hier der gesamte Kaufpreis durch die Bank fremdfinanziert.“

Dr. Schulte: Das ist doch der normale Weg und ist tausendfach passiert? Was war denn das Problem der Eheleute?

Rechtsanwalt Klevenhagen: „Im Zuge des Verfahrens stellte sich heraus, dass der gezahlte Kaufpreis völlig überteuert war und die im Berechnungsbeispiel bzw. im Kaufvertrag zugesicherte Miete von 15,45 DM/qm nicht erzielt werden konnte. Tatsächlich konnte nur ein Mietpreis von 7,65 DM/qm erzielt werden. Die Eheleute verloren ihr Geld, weil im Jahre 2006 die Wohnung nur 7500 € zwangsversteigert. Den Restbetrag wollte die Bank von den Kunden?“

Dr. Schulte: Wie hat die Bank dann entschieden?

Rechtsanwalt Klevenhagen: „Das Oberlandesgericht Köln verurteilte danach die HypoVereinsbank zum Schadenersatz wegen arglistiger Täuschung. Das Gericht ging dabei davon aus, dass die Täuschung der Kläger seitens der Vermittler und der bauausführenden Firma arglistig erfolgte. Die Bank haftete als langjähriger Partner der Vermittler und der Verkaufsfirma“.

Dr. Schulte: Wie bewerten Sie die Entscheidung?

„Das Urteil des OLG Köln und die jetzige Bestätigung durch den BGH haben weitreichende Konsequenzen für geschädigte Anleger. Nunmehr erscheint es auch möglich, gegen die darlehensgebende Bank vorzugehen, wenn sich die Falschberatung bzw. arglistige Täuschung durch den Vermittler oder Bauträger herausstellt.“


Wie schon lange unter anderem von den Experten Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte gefordert, müssen auch die Banken für die Fehler bei Immobilienvermittlungen, insbesondere bei dem System Steuersparmodell Eigentumswohnung, haften. Denn nach unserer Ansicht kann sich eine Bank, die immer wieder mit denselben Vermittlern bzw. Bauträgern zusammenarbeitet, nicht dadurch exkulpieren, dass sie sich auf angeblichem Nichtwissen ausruht. Einige, den Rechtsanwälten bestens bekannte Banken, tauchen immer wieder im Zusammenhang mit der Finanzierung von Eigentumswohnungen auf und tun bei Gerichtsprozessen so, als wäre ihnen die einschlägige Praxis nicht bekannt.

„Aufgrund des jetzigen Urteils kann geschädigten Anlegern deshalb nur geraten werden, ihre Situation durch einen kompetenten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, insbesondere wenn Mieteinnahmen garantiert wurden.“, meint RA Klevenhagen, Dozent im Bereich „Immobilienrecht“ der Verbraucherschutzanwälte.




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Michael Petri

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